Bekannt ist in Deutschland die Tempo-30-Zone. Daneben sieht man zum Teil noch 20er Zonen (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche). In der StVO ist in §45 Absatz 1d} zu lesen: "In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden."
Eine Zone mit beispielsweise Tempo 10 ist damit rechtlich ebenfalls möglich. Dieses Möglichkeit wurde hier in Heppenheim angewandt. Tempo-10-zonen sind allerdings sehr selten. In der Regel kommt in diesem Geschwindigkeitsniveau meist der Verkehrsberuhigte Bereich (mit Schrittgeschwindigkeit) zum Einsatz.