Zebrastreifen über Radverkehrsanlagen haben in Deutschland Seltenheitswert. Es macht aber durchaus Sinn sie einzusetzen - sofern eben Bedarf besteht. Ein solcher Bedarf ist hier am Schlosstunnel in Tübingen gegeben. Es gibt nämlich nur auf der einen Tunnelseite einen Fußweg. Die Absicherung des Fußwegs durch ein Geländer macht hier ebenfalls Sinn, denn am Südzugang des Fahrrad- und Fußgängertunnel macht die Strecke einen schwer einsehbaren Knick. Amtlich muss es übrigens Fußgängerüberweg - kurz FGÜ heißen.
Bild der Tunnelröhre: https://qimby.net/image/655/fuss-und-fahrradtunnel-in-tubingen